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   VG Saarlouis, 30.03.2017 - 6 K 1758/15   

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VG Saarlouis, 30.03.2017 - 6 K 1758/15 (https://dejure.org/2017,17938)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 30.03.2017 - 6 K 1758/15 (https://dejure.org/2017,17938)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 30. März 2017 - 6 K 1758/15 (https://dejure.org/2017,17938)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 31.05.2012 - 10 C 8.12

    Aufenthaltsrecht; Arbeitnehmer; Beitrittsstaaten; Daueraufenthaltsrecht;

    Auszug aus VG Saarlouis, 30.03.2017 - 6 K 1758/15
    Im Übrigen sind, auch wenn es hierauf nicht mehr ankommt, für ein Daueraufenthaltsrecht auch die Aufenthaltszeiten vor dem Beitritt Polens zur Europäischen Union am 01.05.2004 anzurechnen, sofern der Betroffene nachweisen kann, dass sie im Einklang mit den Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG (im Folgenden: Unionsbürgerrichtlinie - UBRL -) zurückgelegt wurden (vgl. EuGH, Urteil vom 21.12.2011, Rs. C-424/10 u.a. - Ziolkowski u.a. -, juris, Rz. 62 f.; BVerwG, Urteil vom 31.05.2012, 10 C 8/12, juris, Rz. 17).

    Das Entstehen des Daueraufenthaltsrechts nach § 4a Abs. 1 FreizügG/EU setzt mithin voraus, dass der Betroffene während eines zusammenhängenden Zeitraums von fünf Jahren freizügigkeitsberechtigt war (vgl. EuGH, Urteil vom 21.12.2011, Rs. C-424/10 u.a. - Ziolkowski u.a. -, juris, LS 1; BVerwG, Urteil vom 31.05.2012, 10 C 8/12, juris, Rz. 15 f.).

    Der ununterbrochene Fünfjahreszeitraum muss also nicht bis zuletzt angedauert haben, sondern kann auch weiter zurück in der Vergangenheit liegen; es genügt, wenn sich ein Unionsbürger irgendwann über fünf Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat, so dass die Bescheinigung über ein Daueraufenthaltsrecht auch zu einem Zeitpunkt beantragt und ausgestellt werden kann, in dem gegebenenfalls die Voraussetzungen für eine Freizügigkeit nicht (mehr) vorliegen (EuGH, Urteil vom 07.10.2010, Rs. C-162/09 - Lassal -, juris, Rz. 32 ff.; BVerwG, Urteil vom 31.05.2012, 10 C 8/12, juris, Rz. 21; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.04.2009, 2 B 22.07, juris, Rz. 20).

  • EuGH, 21.12.2011 - C-424/10

    Der Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt wird nur durch einen Aufenthalt

    Auszug aus VG Saarlouis, 30.03.2017 - 6 K 1758/15
    Im Übrigen sind, auch wenn es hierauf nicht mehr ankommt, für ein Daueraufenthaltsrecht auch die Aufenthaltszeiten vor dem Beitritt Polens zur Europäischen Union am 01.05.2004 anzurechnen, sofern der Betroffene nachweisen kann, dass sie im Einklang mit den Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG (im Folgenden: Unionsbürgerrichtlinie - UBRL -) zurückgelegt wurden (vgl. EuGH, Urteil vom 21.12.2011, Rs. C-424/10 u.a. - Ziolkowski u.a. -, juris, Rz. 62 f.; BVerwG, Urteil vom 31.05.2012, 10 C 8/12, juris, Rz. 17).

    Das Entstehen des Daueraufenthaltsrechts nach § 4a Abs. 1 FreizügG/EU setzt mithin voraus, dass der Betroffene während eines zusammenhängenden Zeitraums von fünf Jahren freizügigkeitsberechtigt war (vgl. EuGH, Urteil vom 21.12.2011, Rs. C-424/10 u.a. - Ziolkowski u.a. -, juris, LS 1; BVerwG, Urteil vom 31.05.2012, 10 C 8/12, juris, Rz. 15 f.).

  • EuGH, 07.10.2010 - C-162/09

    Lassal - Vorabentscheidungsersuchen - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG -

    Auszug aus VG Saarlouis, 30.03.2017 - 6 K 1758/15
    Der ununterbrochene Fünfjahreszeitraum muss also nicht bis zuletzt angedauert haben, sondern kann auch weiter zurück in der Vergangenheit liegen; es genügt, wenn sich ein Unionsbürger irgendwann über fünf Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat, so dass die Bescheinigung über ein Daueraufenthaltsrecht auch zu einem Zeitpunkt beantragt und ausgestellt werden kann, in dem gegebenenfalls die Voraussetzungen für eine Freizügigkeit nicht (mehr) vorliegen (EuGH, Urteil vom 07.10.2010, Rs. C-162/09 - Lassal -, juris, Rz. 32 ff.; BVerwG, Urteil vom 31.05.2012, 10 C 8/12, juris, Rz. 21; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.04.2009, 2 B 22.07, juris, Rz. 20).
  • BVerwG, 23.05.2001 - 1 B 125.00

    Arbeitnehmerfreizügigkeit; Aufenthaltserlaubnis-EG; Ausweisung; deklaratorische

    Auszug aus VG Saarlouis, 30.03.2017 - 6 K 1758/15
    Diese Regelungswirkung gilt bis zu einer neuen behördlichen Entscheidung auch dann fort, wenn die für ihre Entscheidung erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen; einem Unionsbürger kann damit in diesem Fall regelmäßig nicht entgegengehalten werden, er erfülle nicht die (materiellen) Voraussetzungen der Freizügigkeitsberechtigung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.05.2001, 1 B 125/00, juris, Rz. 4 f., zu einer Aufenthaltserlaubnis/EG nach dem früheren AufenthG/EWG).
  • OVG Saarland, 05.10.2016 - 2 B 248/16

    Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt drittstaatsangehöriger

    Auszug aus VG Saarlouis, 30.03.2017 - 6 K 1758/15
    Auch nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes ist Voraussetzung für die Verlustfeststellung der Wegfall der Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts innerhalb von fünf Jahren nach Begründung des ständigen Aufenthalts im Bundesgebiet (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 05.10.2016, 2 B 248/16, juris, Rz. 12; ebenso Epe, in: GK-AufenthG, Stand: Oktober 2010, § 5 FreizügG/EU, Rz. 43).
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